Rhinefield Rd, Brockenhurst, Vereinigtes Königreich
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Alle praktischen Informationen über Ihr Hotel
Das Hotel ist für Menschen mit eingeschränkter Mobilität zugänglich.
Anzahl der Zimmer: 50
Check-in: 15:00
Check-out: 12:00
Haustiere sind nicht erlaubt.
Vor Ort fallen keine Steuern an.
Hotelausstattung
- Klimaanlage
- Wlan
Für einige Dienstleistungen wird vor Ort eine Gebühr erhoben.
Einrichtungen/Dienstleistungen können ggf. nicht verfügbar sein.
Ihre Reisebestimmungen —
Bitte beachten Sie bei Ihrer Einreise in Großbritannien folgende Regelungen.
Einreisedokumente
Eine Einreise ist für österreichische Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass oder gültiger Personalausweis. Die Verwendung von Personalausweisen ist nach dem 31. Dezember 2020 nicht mehr möglich.
Visum
Österreichische Staatsangehörige benötigen für die Einreise kein Visum.
Anmerkungen
Alle Reisedokumente müssen für die gesamte Dauer des Aufenthalts gültig sein.
Einreisebestimmungen für Minderjährige
Zur Vermeidung von Problemen bei der Einreise empfehlen die britischen Grenzbehörden für alleinreisende Minderjährige die Mitnahme einer Einverständniserklärung des Obsorgeberechtigten bzw. für begleitete Minderjährigeeine Einverständniserklärung des nicht mitreisenden Obsorge-berechtigten. Bei abweichenden Familiennamen der gemeinsam reisenden Personen wird die Mitnahme entsprechender Nachweise (Geburts-, Heirats-, Scheidungsurkunde) empfohlen. Bei Flugreisen alleinreisender Minderjähriger muss mit der Fluglinie abgeklärt werden, wer das Kind zum Abflug begleitet und wer berechtigt ist, das Kind am Ankunftsflughafen abzuholen.
Informationen und Hinweise zur Einreise von Minderjährigen in englischer Sprache finden sich unter Information der UK Border Force zur Einreise mit Kindern.
Besondere Vorschriften / Hinweise
Europäischer Standard im Gesundheitswesen, aber oft nicht so gut wie in Österreich.
Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die regelmäßig benötigte Arzneimittel beinhaltet, ist ratsam. Um allfällige Probleme zu vermeiden, wird die Mitnahme einer ärztlichen Bestätigung angeraten.
Es besteht bis zum Austritt aus der Europäischen Union ein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Die e-card der österreichischen Sozialversicherungsträger enthält auch die im EU/ EWR-Raum und der Schweiz gültige europäische Krankenversicherungskarte. Im Krankheitsfall ist die Vorlage der Krankenversicherungskarte erforderlich.
Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport sollte dennoch in Betracht gezogen werden. Dies gilt vor allem auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Hinweise für Reisende ohne österreichische Staatsangehörigkeit
Bitte beachten Sie, dass die Einreisebestimmungen für Personen ohne österreichische Staatsangehörigkeit abweichen können. Wir empfehlen Ihnen, sich beim Auswärtigen Amt Ihres Ziellandes zu informieren.
Weitere Informationen
Weitere Bestimmungen und Reiseempfehlungen finden Sie auf der Website des Bundesministerium Europa unter: https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation/land/vereinigtes-koenigreich/